Der Gerichtsvollzieher war da. Der Brief der Bank liegt auf dem Tisch. Kontopfändung. Ab morgen ist kein Zugriff mehr auf Ihr Geld möglich, nicht auf den Lohn, nicht auf die Miete, nicht auf die 80 Euro für den Wocheneinkauf. Genau für diese Situation wurde das Pfändungsschutzkonto geschaffen. Es schützt einen gesetzlich festgelegten Betrag vor dem Zugriff der Gläubiger, sodass Sie zahlungsfähig bleiben. Viele wissen nicht: Jede Bank in Deutschland muss Ihnen auf Verlangen ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln, und zwar innerhalb von vier Geschäftstagen.
Ein P-Konto einrichten in München ist kein bürokratischer Akt, sondern eine rechtliche Absicherung Ihrer Existenzgrundlage. Der pfändungsfreie Betrag liegt aktuell bei 1.491 Euro monatlich für Alleinstehende. Dieser Basisbetrag kann erhöht werden, wenn Sie Unterhaltspflichten haben oder bestimmte Sozialleistungen beziehen. Ohne P-Konto ist bei einer Kontopfändung der gesamte Kontostand gesperrt, mit P-Konto bleibt Ihnen der Freibetrag erhalten.
Warum ein Pfändungsschutzkonto für Ihre finanzielle Sicherheit wichtig ist
Sobald ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erwirkt hat, kann er Ihr Konto pfänden lassen. Die Bank erhält den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und friert Ihr Konto ein. Ohne Pfändungsschutzkonto haben Sie ab diesem Moment keinen Zugriff mehr auf Ihr Guthaben, selbst wenn darauf Ihr Gehalt, Ihre Rente oder Sozialleistungen eingehen. Das bedeutet: keine Mietzahlung, keine Lebensmittel, kein Strom.
Das P-Konto wurde 2010 eingeführt, um genau das zu verhindern. Es garantiert Ihnen einen pfändungsfreien Betrag, der automatisch geschützt ist. Sie müssen nicht nachweisen, woher das Geld stammt. Die Bank bucht eingehende Beträge bis zur Höhe des Freibetrags auf ein geschütztes Unterkonto. Alles darüber hinaus kann gepfändet werden.
Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, ein P-Konto sei nur für Menschen in Privatinsolvenz sinnvoll. Das stimmt nicht. Auch bei einzelnen offenen Forderungen, bei drohender Pfändung oder bereits laufenden Vollstreckungsmaßnahmen ist das Pfändungsschutzkonto eröffnen der erste Schritt, um handlungsfähig zu bleiben. In München beobachten wir regelmäßig, dass Betroffene erst reagieren, wenn das Konto bereits gesperrt ist. Dann bleibt nur noch ein Zeitfenster von wenigen Tagen, um den Schutz zu aktivieren.
Der Vorteil gegenüber einem Basiskonto: Ein Basiskonto ist ein einfaches Girokonto für Menschen ohne Kreditwürdigkeit, bietet aber keinen Pfändungsschutz. Ein P-Konto hingegen ist ein Girokonto mit eingebautem Schutz. Sie können jedes bestehende Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das ist gesetzlich garantiert.
So funktioniert das P-Konto: Rechtliche Grundlagen und Schutzbeträge
Die rechtliche Grundlage findet sich in § 850k ZPO, der Zivilprozessordnung. Dort ist festgelegt: Jede Bank ist verpflichtet, auf Antrag ein bestehendes Girokonto binnen vier Geschäftstagen in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Die Bank darf die Umwandlung nicht ablehnen, selbst wenn bereits eine Pfändung vorliegt. Sie darf auch keine Kontoauflösung als Alternative anbieten.
Der pfändungsfreie Betrag P-Konto liegt seit Juli 2024 bei 1.491 Euro monatlich für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten. Dieser Betrag orientiert sich am pfändungsfreien Existenzminimum nach der Pfändungstabelle. Er wird regelmäßig angepasst, zuletzt alle zwei Jahre. Für jede Person, der Sie Unterhalt schulden, erhöht sich der Freibetrag um 562,02 Euro. Das gilt für Kinder, Ehepartner oder andere Unterhaltsberechtigte.
Wichtig: Diese Erhöhung ist nicht automatisch. Sie müssen eine sogenannte Bescheinigung nach § 850k Abs. 4 ZPO vorlegen. Diese erhalten Sie bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen, bei Rechtsanwälten, beim Vollstreckungsgericht oder beim Sozialamt in München. Der Verein für Existenzsicherung e.V. stellt solche Bescheinigungen aus, wenn Sie die Unterlagen vorlegen: Geburtsurkunden der Kinder, Nachweise über Unterhaltszahlungen, Mietvertrag, Einkommensnachweise.
Ein Detail, das viele übersehen: Auf einem P-Konto kostenlos beantragen können Sie den Schutz für Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld oder einmalige Leistungen. Diese Beträge werden zusätzlich zum Grundfreibetrag geschützt, müssen aber durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden. Ohne Bescheinigung fallen sie unter den allgemeinen Freibetrag und werden bei Überschreitung gepfändet.
Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern hat Anspruch auf einen Freibetrag von 1.491 Euro plus zweimal 562,02 Euro, also insgesamt 2.615,04 Euro. Geht zusätzlich Kindergeld in Höhe von 255 Euro pro Kind ein, kann sie diesen Betrag durch Vorlage einer Kindergeldbescheinigung vollständig schützen lassen. Das sind weitere 510 Euro für zwei Kinder. Ohne Bescheinigung würde das Kindergeld zum pfändbaren Betrag zählen.
Das P-Konto funktioniert nach dem Prinzip des monatlichen Schutzbetrags. Was in einem Monat nicht abgehoben wird, kann nicht automatisch in den nächsten Monat übertragen werden. Seit 2021 gibt es aber eine wichtige Neuerung: Nicht ausgeschöpfte Freibeträge können für drei Monate angespart werden. Das nennt sich Ansparguthaben. So können Sie etwa größere Anschaffungen oder Nachzahlungen tätigen, ohne dass der angesparte Betrag sofort gepfändet wird.
P-Konto Schritt für Schritt eröffnen – von der Bankwahl bis zur Kontoeröffnung
Der erste Schritt: Entscheiden Sie, ob Sie Ihr bestehendes Konto umwandeln oder ein neues P-Konto eröffnen möchten. In den meisten Fällen ist die Umwandlung die schnellere Lösung. Sie stellen bei Ihrer Bank einen formlosen Antrag auf Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto. Die Bank muss innerhalb von vier Geschäftstagen umstellen. Das bedeutet: Wenn Sie den Antrag montags stellen, muss das Konto spätestens am Freitag als P-Konto geführt werden.
Falls Ihre Bank die Umwandlung ablehnt oder verzögert, können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Das passiert selten, kommt aber vor. Manche Banken versuchen, Kunden mit hohen Schulden loszuwerden. Das ist unzulässig. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Ein Kontowechsel zum P-Konto darf nicht erzwungen werden.
Falls Sie kein Konto haben oder ein neues P-Konto eröffnen möchten, gilt: Jede Bank in Deutschland muss Ihnen ein Basiskonto zur Verfügung stellen, wenn Sie keines haben. Dieses Basiskonto können Sie sofort in ein P-Konto umwandeln lassen. In München bieten viele Banken die Möglichkeit, direkt bei der Kontoeröffnung ein P-Konto zu beantragen. Das spart Zeit.
Der Ablauf im Detail:
1. Termin bei der Bank vereinbaren oder online beantragen
2. Personalausweis und Meldebescheinigung mitbringen
3. Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto stellen oder direkt P-Konto beantragen
4. Falls Sie Unterhaltspflichten haben: Bescheinigung nach § 850k Abs. 4 ZPO vorlegen
5. Bank stellt das Konto innerhalb von vier Geschäftstagen um
6. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Umwandlung
Ein wichtiger Hinweis: Sie dürfen in Deutschland nur ein einziges P-Konto führen. Die Schufa speichert, ob Sie bereits ein P-Konto haben. Falls Sie versuchen, ein zweites zu eröffnen, wird die Bank den Antrag ablehnen. Das ist eine Maßnahme gegen Missbrauch.
Die Frage, ob Sie ein P-Konto online eröffnen können, lässt sich differenziert beantworten. Einige Direktbanken bieten die Möglichkeit, ein Basiskonto online zu eröffnen und anschließend per Post oder E-Mail die Umwandlung in ein P-Konto zu beantragen. Andere Banken verlangen einen persönlichen Termin in der Filiale. In München haben Sie bei Sparkassen, Volksbanken und Postbank die Möglichkeit, direkt in der Filiale vorzusprechen. Das beschleunigt den Prozess, weil Sie sofort alle Unterlagen vorlegen können.
Ein Geheimtipp für München: Die Verbraucherzentrale Bayern in der Mozartstraße bietet regelmäßig Sprechstunden zum Thema Kontopfändung und P-Konto an. Dort erhalten Sie kostenlose Erstberatung und Hinweise, welche Bank in Ihrer Nähe kulant bei der Umwandlung ist. Manche Banken verlangen Gebühren für das P-Konto, andere führen es kostenfrei. Gesetzlich sind Banken nicht verpflichtet, das P-Konto kostenlos anzubieten. Sie dürfen marktübliche Kontoführungsgebühren verlangen.
Kann ich mein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln oder muss ich ein neues eröffnen?
Sie können Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vorzunehmen. Ein neues Konto ist nicht erforderlich. Alle Daueraufträge, Lastschriften und Ihre IBAN bleiben unverändert. Die Umwandlung erfolgt durch einen formlosen Antrag bei Ihrer Bank.
Welche Banken bieten P-Konten kostenlos an und wie lange dauert die Eröffnung?
Viele Sparkassen und Volksbanken in München bieten das P-Konto zu den gleichen Konditionen wie ein normales Girokonto an. Direktbanken wie die Commerzbank oder Postbank verlangen meist zwischen 5 und 10 Euro Kontoführungsgebühr. Die Umwandlung dauert maximal vier Geschäftstage, bei Neueröffnung kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis Sie die Karte und die Zugangsdaten erhalten.
Wie viel Geld ist auf einem P-Konto wirklich pfändungsfrei geschützt?
Der Grundfreibetrag liegt bei 1.491 Euro monatlich. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Betrag um 562,02 Euro. Sozialleistungen wie Kindergeld oder Wohngeld können zusätzlich geschützt werden, wenn Sie eine Bescheinigung vorlegen. Nicht ausgeschöpfte Beträge können für maximal drei Monate angespart werden. Was darüber hinausgeht, ist pfändbar.
Häufige Fragen zur P-Konto-Eröffnung: Gebühren, Banken und Umwandlung
Ein Punkt, der häufig übersehen wird: Das P-Konto schützt nur Guthaben, das nach der Umwandlung eingeht. Geld, das vor der Umwandlung auf dem Konto lag, genießt keinen automatischen Schutz. Wenn Sie also 2.000 Euro auf dem Konto haben und es in ein P-Konto umwandeln, sind diese 2.000 Euro zunächst pfändbar. Erst ab dem Zeitpunkt der Umwandlung greift der monatliche Freibetrag für neu eingehende Beträge.
Das führt in der Praxis zu einem Problem: Viele wandeln ihr Konto erst um, wenn die Pfändung bereits erfolgt ist. Dann ist das alte Guthaben bereits gesperrt. Die Lösung: Wandeln Sie Ihr Konto vorsorglich um, sobald Sie mit einer Pfändung rechnen müssen. Das kann bereits der Fall sein, wenn ein Mahnbescheid zugestellt wurde oder ein Inkassounternehmen droht.
Ein weiterer häufiger Fehler: Manche eröffnen ein zweites Konto bei einer anderen Bank, um Geld vor Gläubigern zu verstecken. Das ist nicht nur zwecklos, sondern kann rechtliche Konsequenzen haben. Gläubiger können bei allen Banken Kontopfändungen durchführen. Die Schufa gibt Auskunft über alle Konten. Zudem dürfen Sie nur ein P-Konto führen. Ein zweites P-Konto wird nicht eingerichtet.
Die Frage nach den Gebühren ist berechtigt. Während einige Banken das P-Konto kostenlos führen, verlangen andere bis zu 15 Euro monatlich. Ein Vergleich lohnt sich. Achten Sie aber nicht nur auf die Gebühren, sondern auch auf die Servicequalität. Manche Banken reagieren bei Pfändungen schnell und kompetent, andere lassen Sie wochenlang auf Rückmeldung warten. In München haben sich die Stadtsparkasse München und die Münchner Bank als kulant erwiesen, wenn es um die schnelle Umwandlung geht.
Falls Sie Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld beziehen, können Sie beim Jobcenter München eine Kostenübernahme für die Kontoführungsgebühren beantragen. Das Jobcenter übernimmt in der Regel bis zu 5 Euro monatlich. Den Antrag stellen Sie formlos mit einem Nachweis über die Kontoführungsgebühren.
Ein technisches Detail, das Ärger vermeiden kann: Wenn Sie eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags vorlegen, prüfen Sie genau, für welchen Zeitraum diese gilt. Manche Bescheinigungen sind nur für ein Jahr gültig. Läuft die Bescheinigung ab, fällt der Freibetrag automatisch auf den Grundbetrag zurück. Sie müssen dann eine neue Bescheinigung vorlegen. Das vergessen viele. Plötzlich wird wieder Geld gepfändet, obwohl die Unterhaltspflichten weiterhin bestehen.
Der Kontowechsel zum P-Konto innerhalb derselben Bank ist unkompliziert. Schwieriger wird es, wenn Sie die Bank wechseln möchten. Theoretisch können Sie bei der neuen Bank ein P-Konto eröffnen und das alte Konto kündigen. Praktisch müssen Sie aber sicherstellen, dass nicht beide Konten gleichzeitig als P-Konto geführt werden. Die neue Bank prüft über die Schufa, ob bereits ein P-Konto existiert. Wenn ja, wird der Antrag abgelehnt. Sie müssen also zuerst das alte P-Konto in ein normales Konto zurückwandeln, bevor Sie bei der neuen Bank ein P-Konto eröffnen können. Das birgt ein Risiko: In der Übergangsphase haben Sie keinen Pfändungsschutz.
Zusammenfassung
Bei einer Kontopfändung schützt das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) einen gesetzlich festgelegten Freibetrag von 1.587,40 € monatlich – so bleiben Lohn, Miete und Lebenshaltungskosten erreichbar. Jede Bank in Deutschland ist verpflichtet, ein bestehendes Girokonto auf Antrag innerhalb von vier Geschäftstagen umzuwandeln (§ 850k ZPO). Der Freibetrag erhöht sich bei Unterhaltspflichten. Wer früh handelt, schützt sein Guthaben – wer wartet, riskiert eine vollständige Kontosperrung.
Das P-Konto ist ausschließlich für Privatpersonen vorgesehen. Gewerbliche Umsätze dürfen nicht über ein P-Konto laufen. Falls Sie selbstständig sind und gleichzeitig private Schulden haben, benötigen Sie zwei getrennte Konten: ein Geschäftskonto und ein privates P-Konto.
Nein. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Eine Ablehnung ist nur zulässig, wenn Sie bereits ein P-Konto bei einer anderen Bank führen. Falls die Bank sich weigert, können Sie Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einlegen.
Das P-Konto bleibt so lange bestehen, wie Sie es führen möchten. Es gibt keine zeitliche Befristung. Sie können es jederzeit in ein normales Girokonto zurückwandeln lassen, etwa wenn alle Schulden beglichen sind und keine Pfändungsgefahr mehr besteht.



