Was tun bei Mahnungen und Inkasso? Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten

Mahnung oder Inkasso erhalten? Erfahren Sie Ihre Rechte, welche Forderungen rechtmäßig sind und wie Sie sich wehren. Kostenlose Schuldnerberatung München.

Veröffentlichungsdatum: 20.4.2026
9 min Lesezeit

Der gelbe Umschlag liegt auf dem Küchentisch. Darin eine Zahlungsaufforderung über 847 Euro, verfasst von einem Inkassounternehmen aus Hamburg, das Sie nie beauftragt haben. Die ursprüngliche Rechnung betrug 120 Euro. Jetzt kommen Mahngebühren, Verzugszinsen und Inkassokosten dazu, und Sie fragen sich: Muss ich das wirklich alles bezahlen?

Viele Betroffene zahlen aus Angst vor Konsequenzen, obwohl ein erheblicher Teil der geforderten Summen nicht rechtmäßig ist. In München landen täglich Hunderte solcher Schreiben in Briefkästen, viele davon mit überhöhten Gebühren oder bereits verjährten Forderungen. Sie haben mehr Rechte, als Ihnen die meisten Mahnschreiben glauben machen wollen. Wer die gesetzlichen Fristen kennt und die Forderung genau prüft, kann oft mehrere Hundert Euro sparen oder die Zahlung komplett verweigern.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen konkret, welche Rechte Sie gegenüber Inkassounternehmen haben, wann eine Forderung verjährt und wie Sie sich gegen unrechtmäßige Gebühren wehren. Der Verein für Existenzsicherung e.V. begleitet in München seit Jahren Menschen in genau dieser Situation und kennt die typischen Fallen.

Mahnung erhalten: Das müssen Sie sofort wissen

Eine Mahnung ist zunächst nur eine Zahlungserinnerung. Sie wird dann rechtlich relevant, wenn Sie tatsächlich eine offene Forderung haben und mit der Zahlung im Verzug sind. Viele Inkassobüros verschicken Mahnungen jedoch auch dann, wenn die Forderung längst verjährt, unbegründet oder bereits bezahlt ist. Die erste Regel lautet deshalb: Prüfen Sie jede Forderung im Detail, bevor Sie auch nur einen Cent überweisen.

Sobald ein Mahnschreiben bei Ihnen eintrifft, haben Sie ein Recht auf Auskunft. Das Inkassounternehmen muss Ihnen auf Verlangen eine detaillierte Aufstellung vorlegen: ursprünglicher Gläubiger, Datum der angeblichen Forderung, Rechnungsnummer, Höhe der Hauptforderung und exakte Aufschlüsselung aller Nebenkosten.

Ein Detail, das viele nicht kennen: Eine Mahnung ist nur dann wirksam, wenn die Forderung selbst rechtmäßig ist. Haben Sie nie einen Vertrag geschlossen, nie eine Ware erhalten oder die Rechnung bereits beglichen, entfällt die Zahlungspflicht komplett. Dann dürfen auch keine Mahngebühren oder Inkassokosten berechnet werden.

In München gibt es Fälle, in denen Inkassofirmen gezielt mit psychologischem Druck arbeiten: rote Schrift, Formulierungen wie „letzte Mahnung vor Zwangsvollstreckung" oder der Hinweis auf eine angebliche Schufa-Meldung. Diese Drohungen sind oft überzogen. Eine Schufa-Meldung darf erst erfolgen, wenn Sie mindestens zwei schriftliche Mahnungen im Abstand von mindestens vier Wochen erhalten haben, der Gläubiger Sie ausdrücklich darauf hingewiesen hat und die Forderung zusätzlich entweder tituliert ist oder von Ihnen nicht bestritten wurde.

Reagieren Sie schriftlich auf jede Mahnung, die Sie anzweifeln. Widersprechen Sie der Forderung ausdrücklich und fordern Sie die vollständigen Nachweise an. Dieser Widerspruch hemmt zwar nicht die Verjährung, verhindert aber, dass Sie durch Schweigen als zahlungswillig gelten. Bewahren Sie alle Unterlagen auf, auch alte Kontoauszüge.

Welche Rechte haben Sie gegen Inkassounternehmen?

Inkassounternehmen sind keine Behörden. Sie haben keine hoheitlichen Befugnisse und dürfen Sie weder zur Zahlung zwingen noch Ihr Eigentum pfänden. Was sie dürfen: die Forderung eines Gläubigers übernehmen und außergerichtlich einziehen. Alles, was darüber hinausgeht, ist rechtlich angreifbar.

Sie haben das Recht, jede Inkassoforderung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Dazu gehört erstens die Frage, ob die Hauptforderung überhaupt existiert. Zweitens: Ist das Inkassobüro berechtigt, die Forderung einzutreiben? Das muss schriftlich nachgewiesen werden, etwa durch Abtretungsvertrag oder Inkassovollmacht. Ohne diesen Nachweis müssen Sie nicht zahlen.

Inkassokosten sind nur dann zulässig, wenn Sie tatsächlich im Verzug sind und die Forderung berechtigt ist. Inkassounternehmen dürfen nur die tatsächlich erforderlichen Kosten im Sinne von § 286 BGB berechnen. Bei einer Forderung von 120 Euro liegt die angemessene Inkassogebühr bei etwa 40 bis 80 Euro. Alles darüber sollten Sie anzweifeln.

Ein konkretes Beispiel aus der Beratung in München: Eine Klientin erhielt eine Inkassoforderung über 680 Euro. Die ursprüngliche Rechnung betrug 95 Euro für ein Online-Abo, das sie nie bewusst abgeschlossen hatte. Das Inkassounternehmen berechnete 45 Euro erste Mahnung, 60 Euro zweite Mahnung, 120 Euro Inkassokosten und den Rest als Verzugszinsen. Nach Widerspruch und Vorlage der fehlenden Vertragsunterlagen wurde die gesamte Forderung fallen gelassen.

Inkassounternehmen dürfen Sie kontaktieren, aber nicht belästigen. Anrufe zu später Stunde, wiederholte Besuche an der Wohnadresse oder Kontaktaufnahme beim Arbeitgeber sind unzulässig. Dokumentieren Sie solche Vorfälle schriftlich und melden Sie sie der zuständigen Aufsichtsbehörde. In Bayern ist das die Rechtsaufsicht über Inkassounternehmen beim Landgericht München I.

Sie sind nicht verpflichtet, am Telefon Auskunft zu geben oder Zahlungsversprechen abzugeben. Jede Kommunikation sollte schriftlich erfolgen, damit Sie Beweise haben. Lassen Sie sich niemals zu einer sofortigen Zahlung drängen. Seriöse Inkassounternehmen gewähren Ihnen eine angemessene Prüfungsfrist.

Falls Sie sich unsicher sind, ob eine Forderung rechtmäßig ist: Zahlen Sie nicht vorschnell. Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle. Wir prüfen die Unterlagen kostenfrei und klären, welche Summen tatsächlich geschuldet sind.

Forderungsverjährung und Fristen: Wann ist eine Schuld erloschen?

Die meisten Forderungen verjähren in Deutschland nach drei Jahren (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt nicht am Tag der Rechnung, sondern am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Rechnung vom März 2023 verjährt also erst am 31. Dezember 2026. Das ist ein entscheidender Unterschied, den viele Gläubiger gezielt verschweigen.

Sobald eine Forderung verjährt ist, können Sie die Zahlung verweigern. Der Gläubiger oder das Inkassounternehmen verliert den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung. Sie können sich auf die Verjährung berufen, und das Verfahren wird eingestellt. Wichtig: Die Verjährung tritt nicht automatisch ein. Sie müssen sie aktiv einwenden, am besten schriftlich.

Es gibt jedoch Handlungen, die die Verjährung unterbrechen oder hemmen. Dazu gehört ein gerichtlicher Mahnbescheid, ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Auch ein schriftliches Anerkenntnis der Schuld durch Sie persönlich unterbricht die Frist, und sie beginnt von vorn. Deshalb ist es gefährlich, auf Inkassoschreiben mit Formulierungen wie „Ich zahle nächsten Monat" zu reagieren.

Eine Mahnung allein unterbricht die Verjährung nicht. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Inkassounternehmen verschicken oft kurz vor Ablauf der Frist noch einmal Mahnungen, in der Hoffnung, dass Sie freiwillig zahlen oder sich zur Zahlung verpflichten. Bleiben Sie standhaft, wenn die Forderung bereits verjährt ist.

In Bayern kommt hinzu, dass viele Gläubiger versuchen, über einen gerichtlichen Mahnbescheid die Verjährung zu stoppen. Dieser wird vom Amtsgericht München verschickt und sieht offiziell aus. Viele Betroffene legen keinen Widerspruch ein, weil sie denken, das Verfahren sei bereits verloren. Tatsächlich ist der Mahnbescheid nur ein Automatismus. Legen Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch ein (§ 692 ZPO), kommt es zum regulären Gerichtsverfahren, und der Gläubiger muss die Forderung beweisen.

Falls Sie unsicher sind, ob eine Forderung verjährt ist, rechnen Sie genau nach. Fordern Sie beim Inkassounternehmen schriftlich die Angabe des ursprünglichen Fälligkeitsdatums an. Ohne diesen Nachweis können Sie die Zahlung verweigern. Wir unterstützen Sie dabei, die Verjährungsfristen zu prüfen und alle relevanten Daten zusammenzustellen.

                                                                                                                                         
ForderungsartRegelverjährungBeginn der Frist
Kaufpreisforderung, Dienstleistung3 Jahre31.12. des Entstehungsjahres
Mietforderung3 Jahre31.12. des Entstehungsjahres
Schadensersatz3 Jahre31.12. des Entstehungsjahres
Forderung nach rechtskräftigem Urteil30 JahreTag der Rechtskraft

So wehren Sie sich gegen illegale Mahngebühren und Forderungen

Nicht jede Gebühr, die ein Inkassounternehmen auflistet, ist rechtmäßig. Mahngebühren für die erste Mahnung sind oft schon überhöht, und viele Inkassokosten entbehren jeder Grundlage. Sie haben das Recht, jede einzelne Position anzufechten und eine genaue Aufschlüsselung zu verlangen.

Erste Maßnahme: Schreiben Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mahnung einen Widerspruch. Adressieren Sie ihn direkt an das Inkassounternehmen und fordern Sie eine detaillierte Aufstellung aller Kosten. Nennen Sie konkret, welche Positionen Sie anzweifeln. Versenden Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis haben.

Falls das Inkassounternehmen nicht oder nur unzureichend antwortet, können Sie die Zahlung verweigern. Ohne Nachweis der Rechtmäßigkeit ist die Forderung nicht durchsetzbar. In München haben wir mehrfach erlebt, dass Inkassofirmen nach einem fundierten Widerspruch die Nebenforderungen komplett streichen.

Zweite Maßnahme: Prüfen Sie, ob die Hauptforderung überhaupt existiert. Fordern Sie Vertragsunterlagen, Lieferscheine oder Bestätigungen an. Viele Forderungen basieren auf sogenannten Abo-Fallen im Internet oder auf Verträgen, die nie wirksam zustande gekommen sind. Ohne Ihre Unterschrift oder eine eindeutige elektronische Zustimmung ist ein Vertrag ungültig.

Dritte Maßnahme: Berechnen Sie selbst die zulässigen Verzugszinsen und Inkassokosten. Verzugszinsen dürfen maximal fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen. Inkassounternehmen dürfen nur die tatsächlich erforderlichen Kosten im Sinne von § 286 BGB berechnen. Bei einer Forderung unter 500 Euro liegen angemessene Inkassokosten zwischen 40 und 80 Euro. Alles darüber können Sie streichen.

Falls das Inkassounternehmen weiterhin auf überhöhten Forderungen besteht, können Sie Beschwerde einlegen. In Bayern ist die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landgericht München I zuständig. Schildern Sie den Sachverhalt schriftlich und fügen Sie alle Unterlagen bei. Die Behörde prüft, ob das Inkassounternehmen gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.

Sie können auch einen Anwalt für Verbraucherrecht einschalten. Die Kosten dafür trägt bei Erfolg oft die Gegenseite. Falls Sie einen Beratungshilfeschein haben, übernimmt die Staatskasse die Anwaltskosten. Den Schein erhalten Sie beim Amtsgericht München, wenn Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt.

Ein weiterer Schritt: Melden Sie unseriöse Inkassounternehmen der Verbraucherzentrale Bayern. Diese sammelt Beschwerden und geht gegen schwarze Schafe vor. Ihre Meldung hilft anderen Betroffenen und kann langfristig dazu führen, dass unseriöse Firmen ihre Zulassung verlieren.

Wir empfehlen Ihnen, jeden Widerspruch schriftlich zu dokumentieren und alle Nachweise aufzubewahren. Falls es zum Gerichtsverfahren kommt, sind diese Unterlagen entscheidend. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Die meisten Inkassoforderungen lassen sich erheblich reduzieren, wenn Sie konsequent widersprechen.

Außergerichtliche Einigung und Ratenzahlungen als Alternative

Nicht jede Forderung ist unberechtigt. Falls Sie tatsächlich eine Schuld haben, aber die Summe auf einmal nicht zahlen können, ist eine außergerichtliche Einigung oft der bessere Weg. Viele Gläubiger akzeptieren Ratenzahlungen, wenn Sie ein realistisches Angebot vorlegen.

Berechnen Sie zunächst, wie viel Sie monatlich aufbringen können, ohne in weitere Zahlungsschwierigkeiten zu geraten. Ziehen Sie von Ihrem Nettoeinkommen alle festen Ausgaben ab: Miete, Strom, Versicherungen, Lebensmittel, Fahrtkosten. Was übrig bleibt, ist Ihr verfügbarer Betrag. Davon sollten Sie realistisch 30 bis 50 Prozent für die Rückzahlung einplanen.

Nehmen Sie schriftlich Kontakt zum Gläubiger auf. Erklären Sie Ihre Situation sachlich und schlagen Sie eine konkrete Ratenzahlung vor. Beispiel: „Ich erkenne die Forderung über 480 Euro an und biete Ihnen eine monatliche Zahlung von 40 Euro über zwölf Monate an. Die erste Rate überweise ich zum 1. Mai 2026." Je konkreter Ihr Angebot, desto höher die Akzeptanz.

Viele Gläubiger stimmen solchen Vorschlägen zu, weil sie dadurch Gerichts- und Vollstreckungskosten sparen. Wichtig ist, dass Sie die erste Rate pünktlich zahlen. Das schafft Vertrauen. Falls eine Rate mal nicht möglich ist, informieren Sie den Gläubiger sofort und schlagen Sie eine Verschiebung vor.

In München bieten wir regelmäßig an, als Vermittler zwischen Ihnen und dem Gläubiger zu fungieren. Wir haben Erfahrung darin, realistische Zahlungspläne zu entwickeln und mit Inkassounternehmen zu verhandeln. Oft lassen sich dabei auch die Nebenkosten reduzieren oder erlassen.

Falls Sie mehrere Gläubiger haben, sollten Sie eine Gesamtübersicht erstellen. Listen Sie alle Forderungen mit Höhe, Gläubiger und Fälligkeitsdatum auf. Dann legen Sie fest, in welcher Reihenfolge Sie zahlen. Vorrang haben meist Miete, Energiekosten und Versicherungen. Danach kommen Forderungen, bei denen bereits ein Vollstreckungsbescheid vorliegt.

Eine Ratenzahlung sollte immer schriftlich vereinbart werden. Lassen Sie sich die Zustimmung des Gläubigers schriftlich bestätigen und heben Sie diese Bestätigung auf. Ohne schriftliche Vereinbarung kann der Gläubiger jederzeit die Sofortzahlung verlangen oder ein Vollstreckungsverfahren einleiten.

Achtung: Eine Ratenzahlung unterbricht die Verjährung. Durch Ihre Zahlungen erkennen Sie die Schuld an, und die Frist beginnt von vorn. Deshalb sollten Sie vor einer Ratenzahlung prüfen, ob die Forderung bereits verjährt ist. Falls ja, ist Schweigen die bessere Strategie.

Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, bleibt als letzte Option das Verbraucherinsolvenzverfahren. Dieses Verfahren ermöglicht nach drei Jahren Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung. Wir beraten Sie gerne zu allen Schritten und prüfen, ob dieses Verfahren für Ihre Situation sinnvoll ist.

Zusammenfassung

Sie müssen nicht jede Inkassoforderung zahlen. Prüfen Sie Hauptforderung, Verjährungsfristen und alle Nebenkosten genau. Widersprechen Sie schriftlich und fordern Sie Nachweise an. Bei berechtigten Schulden sind Ratenzahlungen oft möglich.

Falls Sie eine Mahnung oder Inkassoforderung erhalten haben und sich unsicher sind, wie Sie reagieren sollen, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir prüfen Ihre Unterlagen kostenfrei, klären die Rechtmäßigkeit der Forderung und entwickeln mit Ihnen einen realistischen Zahlungsplan. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin in München.

FAQ´s

Sie müssen nur zahlen, wenn die Forderung rechtmäßig ist und Sie tatsächlich im Verzug sind. Jede Mahnung können Sie schriftlich anzweifeln und detaillierte Nachweise verlangen. Ohne Vertragsgrundlage oder bei verjährten Forderungen entfällt die Zahlungspflicht komplett.

Die meisten Forderungen verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem 31. Dezember des Entstehungsjahres. Eine einfache Mahnung unterbricht diese Frist nicht. Sie können verjährte Forderungen ablehnen, sollten dies aber schriftlich tun. Ignorieren Sie jedoch keine gerichtlichen Mahnbescheide – dort müssen Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.

Nein. Inkassounternehmen haben keine hoheitlichen Befugnisse und dürfen weder pfänden noch Zwangsmaßnahmen durchführen. Nur ein Gerichtsvollzieher darf nach einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid pfänden. Bis dahin sind alle Drohungen mit Pfändung oder Zwangsvollstreckung unzulässig.

Autor
Johann Tillich
Gründer und Präsident des Vereins, geprüfter Anlage- und Vermögensberater, finanztechnischer Gutachter, TV-Redakteur, Journalist, IHK-Prüfer, zertifizierter Schuldenberater
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